Berlin ist eine Mieterstadt. 1,9 Millionen Wohnungen gibt es in der Stadt. Davon sind 1,5 Millionen Mietwohnungen, ca. 81%. Ausgehend von allen Mietwohnungen gehören 40% anteilig Privatpersonen oder Eigentümergemeinschaften. Restliche 60 % der Wohnungen sind im Besitz professionell wirtschaftender Eigentümer. Dies sind Zahlen einer Untersuchung des Immobiliendienstleisters Savills.

Die Mieten in Berlin sind uferlos gestiegen und steigen noch immer. Es gab seit den 90er Jahren zu wenig Widerstand seitens der Berliner Mieterschaft. 100.000 Wohnungen wurden in den letzten zehn Jahren zu Eigentumswohnungen umgewandelt. Pro Jahr gibt es über dreitausend Zwangsräumungen in Berlin. Gegen Zweckentfremdung durch Leerstand von Wohnraum und den massenhaft illegal vermieteten Wohnungen als Ferienwohnungen wurden keine wirksamen Mittel seitens des Berliner Senates entgegen gesetzt. Die i.d.R. von Börsen geführten Miethaie kommen gerne aus Steueroasen wie Luxemburg. Schwedische Aktionäre sind massiv vertreten und fordern bis zu 40Euro/m² bei Neuvermietungen. Von überall kommend agieren Investoren und kaufen Häuser und zum Teil ganze Häuserblöcke.


So mancher Bürger mit einem mehr oder weniger soliden Einkommen bekommt wegen der ach so günstigen Zinsen von seinem mittelständischen Finanzberater die Empfehlung eine Eigentumswohnung zu kaufen oder sich in einen Immobilienfond einzukaufen. Gemäß unserer so tollen kapitalistischen Wirtschaftsgrundsätze existiert ein Bedürfnis hin zu einer soliden Altersvorsorge so auch die Verkaufsslogans. Wer bereits früh angefangen hat eine Wohnung oder vielleicht auch ein ganzes Haus von seinen Mehrwertgroschen zu finanzieren um dann gewinnbringend zu vermieten, hat dies so Jahrzehnte lang betrieben. Nun bieten die Investoren eben stolze Kaufsummen an um eben die Häuser, welche lange Zeit mit fairen Mieten den Berliner*innen vermietet wurden zu kaufen. Dann wird ggf. weiterverkauft oder die einzelnen Wohnungen werden zeitnah umgewandelt um renditeträchtig das Betongold abzugreifen. In Folge der Umwandlungen werden dann eben die Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen.

Vermieter können sich also auf einen Eigenbedarf berufen. Mieter*innen haben von diesem Zauberwort „Eigenbedarf“ sehr wenig. Eigentlich haben doch Mieter ein Grundrecht auf Wohnen, also eigenen Bedarf wenn sie sowieso schon wie so oft mehrere Jahrzehnte in der Wohnung leben. Es darf drei bis zehn Jahre nach einer Umwandlung nicht auf Eigenbedarf gekündigt werden. In vielen Fällen entscheiden die Berliner Richter vollkommen unverständlich für die Vermieter die Eigenbedarfskündigungen mit unverschämten Begründungen aussprachen und die Mieter dagegen erfolglos geklagt haben. Die Probleme nach wirksamen Eigenbedarfskündigungen enden für die Mieter*innen oft im Desaster. Opfer dieser Mietvertragskündigungen berichten über psychische Krankheiten welche durch den Zustand der gekündigten Wohnung entstanden. „Nachts wache ich regelmäßig auf und kann nicht mehr einschlafen, ich habe Zukunftsängste und weiß nicht mehr was aus meiner Familie werden soll und wo wir hin sollen.“

Die Gentrifizierung in Berlin ist im vollen Gange. Absicherungen durch Milieuschutzgebiete sind oft lächerlich. Hausgemeinschaften dessen Häuser vom Verkauf bedroht waren konnten mit ganz viel Glück, Beziehungen und Täterätä den Senat mit seinem Vorkaufsrecht gewinnen. Das kann nicht die Lösung sein. Einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen muss einer Riegel vorgeschoben werden!

Der Berliner Wohnungsmarkt bietet keinerlei Möglichkeiten mehr für gekündigte Mieter eine annähernd gleich teure Wohnung zu bekommen. Selbst im Umland ist es kaum noch möglich eine Wohnung für unter 8 Euro/m² Miete zu bekommen. Ein kommunaler Wohnungsbau in Berlin wird wohl kaum in den kommenden zehn Jahren den Durchbruch erringen und den Wohnungsmarkt durch zehntausende Neubauwohnungen entspannen.

Mit welchen Machenschaften die Eigentümer die gekündigten Mieter herausekeln um die längeren Kündigungsschutzfristen zu umgehen, füllt Bücher. Die Miethaie und auch die Leute welche „nur“ eine Eigentumswohnung besitzen haben eine starke Lobby, die sie mit Tricks unterstützt. Wo Geld zu verdienen ist, entstehen die fiesesten Auswüchse. Auf einer Website werden wie folgt die Vermieter zur Kündigung angestiftet und unterstützt.

Zitat:
- Die gesetzliche Grundlage der Eigenbedarfskündigung – Das sagt das Mietrecht
- Wer kann von der Kündigung wegen Eigenbedarf Gebrauch machen?
- Welche Gründe für Eigenbedarfskündigung werden als vernünftig und nachvollziehbar angesehen?
- Ausnahmefall Zweifamilienhaus – Mit dem Mieter unter einem Dach
- Wann kommt eine Eigenbedarfskündigung nicht in Frage?
- Eigenbedarfskündigung Muster – Kündigungsschreiben
- Wie zeitnah muss der Eigenbedarf des Vermieters bestehen?
- Mietkündigung wegen Eigenbedarf – Die Fristen
- Wann besteht ein Widerspruchsrecht des Mieters?
- Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung – Welche Strafen drohen Vermietern?
- Vermietetes Haus oder vermietete Wohnung kaufen und bei den Mietern Eigenbedarf anmelden – geht das?
- Mieter zieht nach Eigenbedarfskündigung nicht aus – Was ist zu tun?
- Wie funktioniert die Eigenbedarfskündigung bei mehreren Vermietern?
- Vermieter mit mehreren Wohnungen – Das müssen Sie beachten
- Auflösungsvertrag – Eine sinnvolle Alternative zur Eigenbedarfskündigung?
Quelle: immoverkauf24.de/services/vermietung/mieter-kuendigen/eigenbedarfskuendigung/

Im August hatte Katrin Lompscher (Berliner Stadtentwicklungssenatorin ) einen Vorentwurf vom Gesetz „Mietenbegrenzung im Wohnungswesen“ in den Medien durchrutschen lassen und viel Wirbel erzeugt. U.a. sollten Eigenbedarfskündigungen nur noch nach Genehmigung des Bezirks in Aussicht gestellt sein. Im "Referentenentwurf (Stand 30.08.2019) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen" des eventuell kommenden Gesetzes steht zu Einschränkungen von Eigenbedarfskündigungen nichts mehr. Eine Deckelung von Eigenbedarfskündigungen, oder ein Verbot unter konkreten Bedingungen muss ins kommende Gesetz, wenn dieses nicht wieder eine Luftnummer wie Letzteres werden soll.

Es bleibt spannend um die Rechte der Berliner Mieterinnen und Mieter.

Die gescheitesten Führer der herrschenden Klassen haben stets ihre Anstrengungen darauf gerichtet, die Zahl der kleinen Eigentümer zu vermehren, um sich eine Armee gegen das Proletariat zu erziehn. Die bürgerlichen Revolutionen des vorigen Jahrhunderts zerteilten den großen Grundbesitz des Adels und der Kirche in kleines Parzelleneigentum, wie heute die spanischen Republikaner es mit dem noch bestehenden großen Grundbesitz machen wollen, und schufen so eine Klasse kleiner Grundeigentümer, die seitdem das allerreaktionärste Element der Gesellschaft und das stetige Hindernis gegenüber der revolutionären Bewegung des städtischen Proletariats geworden ist.

Friedrich Engels, Zur Wohnungsfrage 1872